Unternehmen

- Der Notar ist auch Ihr unabhängiger, langjährig erfahrener Spezialist in Fragen des Unternehmensrechtes, gleich ob Sie ein Unternehmen erst gründen wollen, dieses bereits leiten, besitzen oder an Ihre Nachfolger übertragen wollen.

Von der „Geburt“ Ihres Unternehmens an wird der Notar gemeinsam mit Ihnen gerne maßgeschneiderte rechts- wie auch zukunftssichere Lösungen erarbeiten und so versuchen Sie und Ihre Partner möglichst vor Problemen und Streitigkeiten zu bewahren.

- Der Notar berät Sie anläßlich der Betriebsgründung, ausgestattet mit jahrelanger Erfahrung, (ggf. gemeinsam mit einem Steuerberater) insbesondere zu nachstehenden Fragen:

*) Wahl der optimalen Rechtsform für Ihr Unternehmen:

D.h. von der Einzelfirma über die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft weiter über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung bis hin zur Aktiengesellschaft.
Gerade bei der Wahl der richtigen Rechtsform ist das persönliche Beratungsgespräch besonders wichtig, gilt es doch häufig, neben wirtschaftlichen und steuerlichen Überlegungen, so weit als möglich in die Zukunft zu blicken, um das Unternehmen auch von der Rechtsform her praktikabel und zukunftssicher auszugestalten und dementsprechend bei Verträgen und Regelungen neben dem Iststand unbedingt auch auf den Planungsstand bzw. Visionen der Unternehmensgründer entsprechend Rücksicht zu nehmen.

*) Wahl des Firmennamens: 

Hier gibt es mehr Vorschriften zu beachten, als man eigentlich erwarten würde, und gilt es einen optimalen Weg zwischen dem, z.B. aus Marketinggründen, gewünschten Firmawortlaut und dem rechtlich möglichen Firmawortlaut zu finden.
Durch seine Datenbankzugänge ist es dem Notar möglich sofort beim Gespräch zu prüfen, ob der von Ihnen gewünschte Wortlaut nicht mit bereits bestehenden, im Firmenbuch eingetragenen, Rechten kollidiert und Verwechslungsgefahren, welche von den Standortgerichten sehr streng geprüft und ausgelegt werden, bestehen könnten.
Der Notar wird den von Ihnen angestrebten Firmawortlaut auch gerne mit der zuständigen Wirtschaftskammer im Zuge der Ausstellung eines gegebenenfalls erforderlichen Firmawortlautgutachtens erörtern.

*) Geschäftsführer und Vertretung: 

Der Notar wird Sie sehr genau zu Fragen der möglichen Geschäftsführungsarten, der Bestellung von Prokuristen und damit gegebenenfalls verbundenen Haftungen informieren.
Er wird Ihnen, falls erforderlich, gerne die Wesensmerkmale und Unterschiede zwischen der handelsrechtlichen und der gewerberechtlichen Geschäftsführung erläutern.

Auch zu Ihren Fragen hinsichtlich der Gewerbeberechtigung für Ihr Unternehmen werden Sie entsprechend beraten werden.

*) Kosten der Unternehmensgründung: 

Durch seine langjährige Erfahrung kann der Notar die Kosten der Gründung Ihres Unternehmens sehr genau abschätzen und wird Ihnen wertvolle Hinweise für Ihre Kostenkalkulation geben.

In diesem Zusammenhang wird auch genau zu besprechen sein, ob Sie für Ihre Unternehmensgründung nicht die Begünstigungen des Neugründungsförderungsgesetzes in Anspruch nehmen können und wird Sie Ihr Notar, hinsichtlich der Inanspruchnahme dieser Förderung gerne entsprechend anleiten.

*) Vertragsgestaltung: 

Die Vertragsgestaltung wird sehr stark von der gewählten Rechtsform abhängen, insbesondere davon, ob eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft gegründet werden soll.
Es kann einen großen Unterschied machen, ob Sie ein Unternehmen alleine mit Familienmitgliedern oder bisher fremden Personen gründen, wie stark Sie selbst in das Unternehmen eingebunden sind, d.h. ob Sie operativ, d.h. in der Geschäftsleitung tätig sind oder reiner Kapitalgeber sind.
Je genauer Sie selbst oder Ihre Partner Ihre Wünsche offenlegen, um so genauer kann, und gilt dies für sämtliche notariellen Beratungsbereiche, die Beratung durch den Notar sein.

*) Abwicklung: 

Neben der Vertragserrichtung kümmert sich Ihr Notar auch um die Errichtung sämtlicher Nebenurkunden (Firmenbucheingabe, Musterfirmazeichnungen, etc.) die entsprechende Finanzamtsanzeige, die Bezahlung von Steuern und Gebühren und falls erforderlich, die Eintragung in das Firmenbuch des zuständigen Handelsgerichtes.
Soweit es rechtlich möglich ist, führt der Notar für Sie die Selbstberechnung von Steuern und Gebühren durch und beschleunigt so die Abwicklung bzw. die Eintragung Ihres Unternehmens.

*) Laufende Betreuung: 

Auch nach der Gründung und Eintragung Ihres Unternehmens werden im Zusammenhang mit dem Unternehmen laufend Rechtsfragen auftauchen, welche sowohl in der Beratung als auch in der Erledigung zu einem weiten Teil von Ihrem Notar zuverlässig abgedeckt werden.
Der Notar ist Spezialist für sämtliche Vertragsangelegenheiten, berät Sie auch an vermeindlichen Nebenfronten des Unternehmerlebens und ist letztlich auch Spezialist für sämtliche Umgründungsmaßnahmen (Einbringung, Verschmelzung, Umwandlung, etc.)

Der Notar ist es dabei gewohnt auch mit anderen Beratern, beispielsweise Ihrem Steuerberater, aber auch Finanzbehörden und Gerichten zusammenzuarbeiten und wird stets bemüht sein auch während des Unternehmenslebens optimale Lösungen für Sie zu finden.

*) Haupt- und Generalversammlungen: 

Zu den laufenden Betreuungsaufgaben des Notars gehört die Beurkundung von Haupt- und Generalversammlungen, doch wird er Ihnen auch gerne bei der Vorbereitung der letztlich zu beurkundenden Versammlungen behilflich sein.
Dazu gehört insbesondere die Prüfung einzuhaltender Fristen, die Prüfung der notwendigen Formvorschriften für die Einberufung, dabei besonders die gegebenenfalls notwendige Veröffentlichung der Einladung, die Erarbeitung der Tagesordnungspunkte etc..

*) Betriebsübergang: 

Selbstverständlich finden Sie in Ihrem Notar letztlich auch einen kompetenten Berater in allen Fragen der Unternehmensvorsorge, Betriebsfortführung und der Betriebsübertragung. Gerade hier ist die rechtzeitige Überlegung und Planung der entsprechenden Schritte aus vielen Gründen besonders wichtig, dies insbesondere um Ihnen einen wirtschaftlich gesicherten Ruhestand, dem Unternehmen selbst aber einen entsprechenden Fortbestand zu ermöglichen.

Kompetente Beratung in rechtlichen Belangen Ihres Unternehmens erhalten Sie gerne in meiner Kanzlei.