Grundbuch

Das Grundbuch stellt eine besonders wichtige Stütze der Rechtssicherheit in Österreich dar, ermöglicht es doch jedermann auf elektronischem Wege (Datenbank) Einblick in die aktuellen Eigentumsverhältnisse von Liegenschaften, macht diese jederzeit nachvollziehbar und gibt auch eine Darstellung über die mit einzelnen Liegenschaften verbundenen Belastungen und Berechtigungen. Die österreichweite Abfrage (beispielsweise einer Liegenschaft im Waldviertel von Wien aus) ist dabei nach verschiedenen Vorgaben möglich, doch genügt meist schon die Angabe der Grundstücksadresse, um den gewünschten Grundbuchsauszug zu erhalten. Auszüge aus dem öffentlichen Grundbuch spiegeln die rechtlichen Verhältnisse sehr genau wieder und stellen im Einzelfalle, nicht nur beim Liegenschaftserwerb, eine wichtige und hinsichtlich des Wahrheitsgehaltes gesicherte Informationsquelle dar. Neben dem, wie gesagt, elektronisch geführten Hauptbuch besteht bei den einzelnen Grundbuchsgerichten auch noch eine Urkundensammlung. Um bei weitergehendem Interesse ganz sicher zu sein, kann man im Einzelfall Einblick in jene Originalurkunden (beispielsweise Kauf- oder Schenkungsverträge, Pfandurkunden, etc.) nehmen, welche Grundlage für eine Eintragung im elektronisch geführten Hauptbuch waren.


Der Notar

Sowohl zum Grundbuch als auch zum Firmenbuch ist festzustellen, dass diese einen ganz wesentlichen Beitrag zu klaren bzw. geordneten rechtlichen Verhältnissen leisten, wobei dabei ein Standard in der Bearbeitungsgeschwindigkeit, Aktualität und im Zugangskomfort für die Benutzer geschaffen wurde, für welchen die österreichische Justiz weltweit große Beachtung gefunden hat. Die Notare waren von Anbeginn an in das System eingebunden. Sämtliche österreichischen Notariatskanzleien bieten Ihnen durch die jeweils vorgenommene Einrichtung entsprechender Abfragestationen, gegen einen geringen Kostenbeitrag, eine bundesweite Abfragemöglichkeit, sowohl für das Grundbuch als auch für das Firmenbuch an. Bei Ihrem Notar, welcher dabei als Gerichtskommissär tätig ist, erhalten Sie jederzeit einen beglaubigten Ausdruck aus der jeweiligen Datenbank. Ich stehe Ihnen, gegebenenfalls nach entsprechender Terminvereinbarung, selbstverständlich gerne zu sämtlichen Fragen des Grundbuchsrechtes bzw. des Liegenschaftsrechtes (z.B. Ankauf, Verkauf, Pfandrechte, Servitutsrechte, sonstige Belastungen) sowie des Handels- bzw. Gesellschaftsrechtes zur Verfügung.