"Notarielle Treuhandschaft" insbesondere beim Kaufvertrag

- Wir alle schließen, oft ohne dass uns dies im Einzelfall genau bewußt wird, nahezu täglich zahlreiche Rechtsgeschäfte ab, welche aber, wie z.B. ein einfacher Einkauf im Supermarkt, meist völlig unproblematisch abgewickelt werden können, dies insbesondere weil ja ein sofortiger Austausch der Leistungen (- meist Geld gegen Ware -) erfolgt.

- Es gibt aber auch Rechtsgeschäfte, deren Verlauf und Abwicklung um einiges schwieriger und aufwendiger ist, auch weil es dabei um Geldbeträge geht, die uns oft nur einmal im Leben zur Verfügung stehen, oder weil der Zeitpunkt von Leistung und Gegenleistung, abhängig etwa von der Notwendigkeit einer Finanzierung über ein Geldinstitut oder einer vorweg zu prüfenden bzw. sicherzustellenden gesetzlichen oder vertraglichen Bedingung, auseinanderfällt.
Für die Vertragspartner, aber auch deren Kreditgeber, stellt sich dann oft die Frage, wie sie den tatsächlichen Erhalt der Ihnen jeweils zustehenden Gegenleistung absichern können.
Angesichts der sich dadurch ergebenden unterschiedlichen Interessen und Unsicherheiten wird, auch aus Gründen eines stärker werdenden außergerichtlichen Rechtsschutzbedürfnisses, immer häufiger ein von allen Seiten Vertrauen genießender Notar beauftragt, welcher als Vertragsspezialist durch eine entsprechende umsichtige Gestaltung und Abwicklung, unparteiisch und unabhängig dafür zu sorgen hat, dass die Beteiligten zum frühest möglichen Zeitpunkt, die Ihnen zugesicherten Leistungen auch tatsächlich erhalten.

- Diese Darstellung soll nun anhand eines der häufigsten Anwendungsfälle für eine solche notarielle Treuhandschaft die Immobilientreuhandschaft, nämlich dem Ankauf eines Grundstückes oder einer Eigentumswohnung kurz dargestellt werden.

Da die Gegebenheiten im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können und damit kein Vertrag dem anderen gleicht, hat der Notar, unter Heranziehung der ihm erteilten Informationen und nach umsichtiger Prüfung und umfassender Beratung vorerst einen „maßgeschneiderten“ Kaufvertrag zu erstellen.
- Dabei wird er, nur beispielsweise, auf Fragen der gewählten Finanzierung, einzuholender Genehmigungen, möglicher Förderungen, Flächenwidmung, Zufahrtswege, Garagenbenützung, eventuelle Hindernisse und andere Details, ebenso wie auf Fragen des Steuerrechtes bedacht nehmen um den Auftraggebern eine vorteilhafte, rasche und kostengünstigste, insbesondere aber sichere Abwicklung zu gewährleisten.
Der Erlag des Kaufpreises, der Grunderwerbsteuer und der Eintragungsgebühr des Grundbuches sowie gegebenenfalls der sogenannten Immobilienertragsteuer, erfolgen auf ein, vom Notar eröffnetes, Notar – Treuhandkonto, wobei ihm dabei die besonderen Sicherheitstandards bietende Notartreuhandbank AG zur Verfügung steht. (siehe dazu: www.notartreuhandbank.at)

Unter genauer Beachtung der strengen und zwingend einzuhaltenden Richtlinien über die Abwicklung von notariellen Treuhandschaften, Einhaltung und Erfüllung aller vertraglichen Bedingungen und des ihm von den Vertragsparteien erteilten Treuhandauftrages sorgt der Notar in der Folge völlig unabhängig von den Beteiligten, aber jederzeit transparent dafür, dass die Grunderwerbsteuer und die Eintragungsgebühr, sowie die Immobilienertragsteuer nach entsprechender Selbstberechnung, fristgerecht einbezahlt wird, die entsprechenden Grundbuchseintragungen zuverlässig erfolgen und die in seiner treuhändigen Verwahrung befindlichen Mittel nur widmungsgemäß verwendet werden.

Kurz gesagt erhalten Sie, als Verkäufer, die Sicherheit den vereinbarten Kaufpreis zu erhalten bzw. andererseits als Käufer "in das Grundbuch zu kommen". Ihr Notar schaut auch als Treuhänder auf Ihr Recht!

- Der Notar wird die von ihm übernommene Treuhandschaft in das computergestützt geführte Treuhandregister der Österreichischen Notariatskammer eintragen lassen. Die Nutzung der Notartreuhandbank bietet höchste Sicherheit und Transparenz.
Als oberstes Prinzip der notariellen Abwicklung gilt, dass in jeder Phase die von Ihnen mit gutem Recht erwartete Sicherheit gewährleistet ist.

- Persönliche Beratung und maßgeschneiderte Hilfestellung zu allen Fragen hinsichtlich einer umsichtig optimalen und entsprechend sicheren Vertragserrichtung, der damit verbundenen Treuhandschaft, des notariellen Treuhandregisters, des elektronischen Urkundenarchives des österreichischen Notariates („cyber-doc“) und der Notartreuhandbank erhalten Sie gerne durch mich persönlich.