Sehr geehrte Klienten und Klientinnen !
Wir stehen Ihnen für Ihre Anliegen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.
Viele von Ihnen sind, im Laufe Ihres Lebens, irgendwann mit dem Ankauf oder dem Verkauf einer Liegenschaft (Grundstücke), einer Eigentumswohnung oder eines Hauses konfrontiert.
Da es bei einem solchen Rechtsgeschäft, abhängig davon, ob man nun Käufer oder Verkäufer ist, meist um Beträge geht, die man, und das häufig sogar über einen Kredit finanziert, nur einmal im Leben zur Verfügung hat bzw. nur einmal erhält, ist es besonders wichtig, auf eine von Anfang bis zum Ende absolut gesicherte Abwicklung zu achten.
Checklist
Ich möchte Ihnen, als erste Übersicht, gerne jene Vertragspunkte zur Verfügung stellen, welche ein derartiger Vertrag mindestens enthalten sollte.
Selbstverständlich sind die vorstehenden Punkte nur wirkliche Eckpfeiler, die jeder Immobilienkaufvertrag unbedingt enthalten sollte und wird ein erfahrener Vertragserrichter jeden Vertrag, auch durch Aufnahme spezieller Vertragspunkte, genau auf das jeweilige Vertragsobjekt die gewählte Finanzierung etc. und auf die Bedürfnisse der Vertragsparteien zuschneidern.
So wird es, z. B. bei einem Kaufvertrag über eine Liegenschaft notwendig sein, die Frage von möglichen Kontaminationen genau zu regeln, wohingegen bei einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung, beispielsweise eher darauf zu achten sein wird, ob es nicht Beschlüsse der Hausgemeinschaft gibt, welche anteilige Kostenfolgen für das Vertragsobjekt erwarten lassen (z.B. Renovierungen) oder Rückstände für die Betriebskosten bestehen. Hier lauern oft böse Überraschungen.
Ich rate wirklich, Verträge über Immobilien nur von einem erfahrenen, befugten Vertragserrichter errichten zu lassen bzw. falls Ihnen bereits ein Vertrag vorgelegt wird, diesen überprüfen zu lassen.
Die damit verbundenen Kosten sind im Vergleich zur Sicherheit für ihr Vermögen und einem möglichen Schaden oder Spätschaden wirklich überschaubar und wird Ihnen eine vom Erstgespräch über die optimale Vertragserrichtung die gesicherte Treuhandabwicklung, bis hin zur Grundbuchseintragung korrekte Abwicklung durch einen Fachmann viele Sorgen und Nachteile ersparen.
Als Ihr Vertragsspezialist können Sie sich, gleich ob Sie Käufer sind, und damit üblicherweise das Wahlrecht des Vertragserrichters haben, oder Verkäufer sind, und einen Vertrag gerne aus Ihrer Sicht überprüfen lassen möchten, vertrauensvoll an mich wenden, damit ich mit meinem Wissen und meiner Erfahrung jeden Vertrag rechtsicher für Sie erstellen und Sie verläßlich durch das ganze Rechtsgeschäft begleiten kann.