Die Vorsorgevollmacht
Ein Dokument der Selbstbestimmung

Wenn es um Vorsorge im rechtlichen Bereich geht, denken die meisten an die Errichtung einer letztwilligen Verfügung und vertrauen dabei auf die Beratung durch Ihren Notar.

Dabei kommt immer häufiger ein Thema zur Sprache, dass mehr und mehr Menschen betrifft und bewegt, nämlich die rechtliche Vorsorge im Falle, dass man selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist.
Dieser Bereich kann nahezu maßgeschneidert mit einer Vorsorgevollmacht, geregelt werden, mit welcher Sie bestimmen, wer in Ihrem Namen handeln darf und für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.
Sie bestimmen selbst wer die Person Ihres Vertrauens ist. Sie bestimmen auch selbst, welche Entscheidungen zu treffen und welche Geschäfte in Ihrem Namen durchzuführen sind, wann diese Vollmacht in Kraft tritt und letztlich bestimmen Sie alles rechtzeitig bevor jemand anderer für Sie entscheiden muss.

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Entscheidung, die viel Verantwortung respektive Sorgfalt verlangt, und zwar von jedem der eine Vorsorgevollmacht erteilen will aber auch von jedem der dabei berät.
Persönliche Beratung, auch in Ansehung des Umstandes, für Menschen jeden Alters wichtigen Rechtsvorsorgebereich erhalten sie gerne in meiner Kanzlei.