Vermögens-weitergabe
Es ist eine Tatsache, dass oft mehr Probleme, Sorgen, Steuern und Kosten anfallen als bei rechtzeitiger Überlegung und Vorbereitung der geordneten und optimal gestalteten „Weitergabe“ von Werten erforderlich wäre.
Die vorteilhafte Vermögensweitergabe muss dabei, wegen persönlicher Wünsche aber auch einer Vielzahl von beachtlichen Vorgaben und Vorschriften, besonders genau überlegt werden, wobei sich vorerst die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt, d.h. z.B. besser zu Lebzeiten schenken oder doch vererben, stellt.
Auch wenn es kein Patentrezept gibt, ist zu empfehlen diese Fragen einmal in Ruhe zu überdenken. Dazu, schon deshalb weil kein Fall dem anderen gleichen wird, nur einige Anregungen:
Neben eigener Überlegung wird vielfach vorsorgliche rechtliche und wirtschaftliche Beratung verbunden mit sorgfältiger Planung erforderlich und zweckmäßig sein, gilt es doch bei der Vermögensweitergabe, neben der weiteren Sicherung der eigenen Lebensumstände, in Zeiten der umfassenden Diskussion über das Pensionssystem, wegen steigender Lebenserwartung, insbesondere aber auch des Lebensstandards und möglicher Pflegekosten gegebenenfalls auch weitere Ziele, wie beispielsweise eine möglichst gerechte Aufteilung der Vermögenswerte, Streitvermeidung unter zukünftigen Erben, Erhaltung von Familienbesitz und Unternehmen, Versorgung von Verwandten und Partnern, Fortbestand von Unternehmen, jedenfalls verbunden mit einer möglichst geringen Kosten- und Steuerbelastung, zu beachten.
So wird es möglicherweise vorteilhafter sein, seinen Grundbesitz (auch Eigentumswohnungen), aber auch Unternehmen und sonstige Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten zu übertragen und dadurch vorteilhaft (auch kostenökonomisch) gestaltend und kontrollierend mitzuwirken. Wenn Sie sich für diese Variante entscheiden, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten die beispielsweise von der Schenkung - falls gewünscht unter Vorbehalt verschiedener Rechte, welche bei Liegenschaftsbesitz gegebenenfalls auch im Grundbuch sichergestellt werden können (wie z.B. das (weitere) Wohnungsrecht oder das Fruchtgenussrecht am Geschenkgegenstand) - über Leibrente bis hin zur Errichtung einer Privatstiftung reichen.
Wenn Sie sich aber zu Lebzeiten von Vermögenswerten noch nicht „trennen wollen oder können“, beispielsweise weil sie annehmen, diese doch noch selbst zu benötigen (Stichwort: Altersvorsorge) oder Rechte noch nicht aufgeben wollen, ist dies natürlich zu respektieren.
Sie sollten aber in diesem Falle eine letztwillige Vermögensweitergabe durch Testament oder Vermächtnis (letztwillige Verfügung ohne Erbeinsetzung) rechtzeitig bedenken und dann, in der richtigen Form, ihrem letzten Willen entsprechende formgültige Urkunden errichten.
Neben Ihrer höchstpersönlichen Entscheidung gilt es auch dabei eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften zu beachten und bei rechtlich haltbarer Gestaltung im Interesse Ihrer Rechtsnachfolger, auch einige Vorteile zu nutzen.
Gleichgültig ob Sie sich nun für Vermögensweitergabe zu Lebzeiten, im Ablebensfalle oder für eine geteilte Form entscheiden, rechtzeitige Vorsorge und optimale Gestaltung wird sich mit Sicherheit lohnen.